Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 21.09.2020 · Erledigtes Verfahren · EStG § 11 · VI R 45/17

    Beherrschung, Dauerschuldverhältnis, Änderung der Verhältnisse, Zufluss, Tantieme, Verlustrücktrag, Fremdvergleich

    Letzte Änderung: 21. September 2020, 12:45 Uhr, Aufgenommen: 20. Februar 2018, 18:15 Uhr

    Ist auch bei Dauerschuldverhältnissen für die Frage der Beherrschung stets auf den Zeitpunkt des Vertragsschlusses abzustellen oder kann ein Abstellen auf den Zeitpunkt der Leistungsgewährung geboten sein? - Ist auch bei verspäteter Feststellung des Jahresabschlusses der vertragsgemäße Fälligkeitszeitpunkt für den Zufluss der Tantieme beim beherrschenden Gesellschafter maßgeblich? - Ob und unter welchen Voraussetzungen ist ein Verlustrücktrag für die Berechnung der Tantieme vorzunehmen?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VI R 45/17

    Normen: EStG § 11, EStG § 19, GmbHG § 42a Abs 2

    Erledigt durch: Urteil vom 28.04.2020, durcherkannt

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger