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  • 28.02.2018 · Anhängiges Verfahren · AEUV Art 110 · C-640/17

    Verkehrssteuer, eingeführte Fahrzeuge, Erstzulassung, Portugal

    Letzte Änderung: 28. Februar 2018, 08:00 Uhr, Aufgenommen: 28. Februar 2018, 14:35 Uhr

    Vorabentscheidungsersuchen des Tribunal Administrativo e Fiscal de Coimbra (Portugal), eingereicht am 16.11.2017, zu folgender Frage:

    Steht der in Art. 110 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) niedergelegte Grundsatz des freien Warenverkehrs zwischen Mitgliedstaaten einer innerstaatlichen Rechtsvorschrift entgegen (Art. 2 Abs. 1 Buchst. b CIUC), wenn diese dahin ausgelegt wird, dass bei der einheitlichen Verkehrssteuer das Datum der ersten Zulassung nicht zu berücksichtigen ist, wenn diese in einem anderen Mitgliedstaat erteilt wurde, und nur das Datum der Zulassung in Portugal von Belang ist, sofern diese Auslegung zu einer höheren Besteuerung von aus anderen Mitgliedstaaten eingeführten Fahrzeugen führt?

    Gericht: Europäischer Gerichtshof

    Aktenzeichen: C-640/17

    Normen: AEUV Art 110

    Rechtsmittel: Vorabentscheidungsersuchen