28.03.2018 · Anhängiges Verfahren · EUV Art 63 · C-679/17
Kapitalverkehr, Waldgebiet, Erbschaftsteuer, Flandern
Letzte Änderung: 28. März 2018, 00:00 Uhr, Aufgenommen: 28. März 2018, 14:07 Uhr
Vorabentscheidungsersuchen des Hof van beroep Antwerpen (Belgien), eingereicht am 04.12.2017, zu folgenden Fragen:
1. Liegt eine Verletzung des freien Kapitalverkehrs im Sinne von Art. 63 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union vor, wenn einem Erben eines im Ausland belegenen und auf nachhaltige Weise bewirtschafteten Waldgebiets keine Befreiung von der Erbschaftsteuer für dieses Waldgebiet auf Grundlage von Art. 55quater des Vlaams wetboek der successierechten (WS) (jetzt Art. 2.7.6.0.3 des Vlaamse Codex Fiscaliteit (CF)) gewährt wird, während einem Erben eines im Inland belegenen und auf nachhaltige Weise bewirtschafteten Waldgebiets eine Befreiung von der Erbschaftsteuer für dieses Waldgebiet auf Grundlage von Art. 55quater WS (jetzt Art. 2.7.6.0.3 CF) gewährt wird?
2. Stellt das Interesse des flämischen Waldareals im Sinne von Art. 55quater WS (jetzt Art. 2.7.6.0.3 CF) einen zwingenden Grund des Allgemeininteresses dar, der eine Regelung rechtfertigt, in der die Anwendung einer Befreiung von der Erbschaftsteuer auf die in Flandern belegenen und auf nachhaltige Weise bewirtschafteten Waldgebiete beschränkt wird?
Gericht: Europäischer Gerichtshof
Aktenzeichen: C-679/17
Normen: EUV Art 63
Rechtsmittel: Vorabentscheidungsersuchen