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  • 22.02.2021 · Erledigtes Verfahren · BewG § 182 Abs 2 · II R 7/18

    Bewertung, Gesonderte Feststellung, Grundstückswert, Gutachterausschuss, Gemeiner Wert, Bodenrichtwert, Erbbaugrundstück

    Letzte Änderung: 22. Februar 2021, 10:00 Uhr, Aufgenommen: 24. April 2018, 12:15 Uhr

    Grundstückswertermittlung: Bindung an von Gutachterausschüssen mitgeteilte Vergleichsfaktoren; Anwendung der finanzmathematischen Methode zum Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts:
    1. Sind die von Gutachterausschüssen ermittelten Vergleichsfaktoren ebenso, wie Bodenrichtwerte verbindlich und einer gerichtlichen Überprüfung regelmäßig nicht zugänglich?
    2. Ist die finanzmathematische Methode nach Ziffer 4.3.3.2.1 WertR 2006 bei Erbbaugrundstücken zum Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts i.S.d. § 198 BewG geeignet?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: II R 7/18

    Normen: BewG § 182 Abs 2, BewG § 145 Abs 3 S 2, BewG § 198, BewG § 194 Abs 1

    Erledigt durch: Urteil vom 14.10.2020, durcherkannt

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger