23.11.2020 · Erledigtes Verfahren · EStG § 23 Abs 1 S 1 Nr 1 S 1 · VIII R 37/16
Doppelbesteuerung, Veräußerungsgewinn, Grundstück, Absetzung für Abnutzung
Letzte Änderung: 23. November 2020, 13:00 Uhr, Aufgenommen: 24. April 2018, 12:15 Uhr
Sind bei der Veräußerung eines im Ausland belegenen, zuvor vermieteten Grundstücks für Zwecke der Ermittlung des Gewinns aus privaten Veräußerungsgeschäften nach Maßgabe von § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1, Abs. 3 Sätze 1 und 4 EStG die historischen Anschaffungskosten auch dann um die Absetzung für Abnutzung zu mindern, wenn sich diese aufgrund der Regelungen eines Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung bisher nicht mindernd auf die inländische Steuerbemessungsgrundlage ausgewirkt hat?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VIII R 37/16
Normen: EStG § 23 Abs 1 S 1 Nr 1 S 1, EStG § 23 Abs 3 S 4, DBA GBR Art II Abs 3
Erledigt durch: Urteil vom 14.07.2020, unbegründet
Rechtsmittelführer: Verwaltung