21.09.2020 · Erledigtes Verfahren · EStG § 15 Abs 2 S 1 · IV R 10/18
Grundstück, Vermietung, Gewerbebetrieb, Personengesellschaft
Letzte Änderung: 21. September 2020, 12:45 Uhr, Aufgenommen: 22. Mai 2018, 10:15 Uhr
Hat die Klägerin mit der Überlassung dreier Wohnungen an eine nicht mit ihr verbundene Vermittlungsgesellschaft, die diese je nach Bedarf der Urlaubsgäste als Ferienwohnungen oder Hotelzimmer vermietet und die auch mit der Überlassung verbundene Nebenleistungen entweder selbst erbracht oder an Dritte vermittelt hat, einen Gewerbebetrieb unterhalten?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: IV R 10/18
Normen: EStG § 15 Abs 2 S 1, EStG § 21 Abs 1 Nr 1
Erledigt durch: Urteil vom 28.05.2020, durcherkannt
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger