21.10.2020 · Erledigtes Verfahren · EStG § 19 Abs 1 S 1 Nr 1 · VI R 5/18
Geldwerter Vorteil, Soldat, Unterkunft, Eigenbetriebliches Interesse, Werbungskosten, Doppelte Haushaltsführung
Letzte Änderung: 21. Oktober 2020, 17:00 Uhr, Aufgenommen: 22. Mai 2018, 10:15 Uhr
Ist eine vom Arbeitgeber bereitgestellte, aber vom Arbeitnehmer tatsächlich nicht genutzte Gemeinschaftsunterkunft ein geldwerter Vorteil und ist dieser versteuerte geldwerte Vorteil als allgemeine Werbungskosten (Ansatz der Kosten für die arbeitstäglichen Fahrten; keine doppelte Haushaltsführung?) abzugsfähig?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VI R 5/18
Normen: EStG § 19 Abs 1 S 1 Nr 1, EStG § 8, EStG § 9 Abs 1 S 1, EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 5, BBesG § 39 Abs 2 S 1
Erledigt durch: Urteil vom 28.04.2020, durcherkannt
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger