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  • 30.05.2018 · Anhängiges Verfahren · EGRL 9/2008 Art 23 · C-133/18

    Präklusionsregel, Erstattungsantrag, Mehrwertsteuer, Frist

    Letzte Änderung: 30. Mai 2018, 00:00 Uhr, Aufgenommen: 30. Mai 2018, 15:33 Uhr

    Vorabentscheidungsersuchen des Tribunal administratif de Montreuil (Frankreich), eingereicht am 20.02.2018, zu folgender Frage:

    Sind die Bestimmungen von Art. 20 Abs. 2 der Richtlinie 2008/9/EG des Rates vom 12.02.2008 dahin auszulegen, dass mit ihnen eine Präklusionsregel geschaffen wird, die bedeutet, dass ein Steuerpflichtiger aus einem Mitgliedstaat, der von einem Mitgliedstaat, in dem er nicht ansässig ist, die Erstattung der Mehrwertsteuer verlangt, Mängel seines Erstattungsantrags nicht vor dem zuständigen Richter beheben kann, wenn er die Frist für die Beantwortung eines Auskunftsersuchens der Finanzverwaltung nach den Bestimmungen von Abs. 1 dieses Artikels missachtet hat, oder vielmehr dahin, dass der Steuerpflichtige im Rahmen des in Art. 23 der Richtlinie vorgesehenen Einspruchsrechts und im Hinblick auf die Grundsätze der Neutralität und der Verhältnismäßigkeit der Mehrwertsteuer Mängel seines Antrags vor dem zuständigen Richter beheben kann?

    Gericht: Europäischer Gerichtshof

    Aktenzeichen: C-133/18

    Normen: EGRL 9/2008 Art 23, EGRL 9/2008 Art 20 Abs 2, EGRL 9/2008 Art 20 Abs 1

    Rechtsmittel: Vorabentscheidungsersuchen