21.12.2020 · Erledigtes Verfahren · EStG § 11 · VI R 14/18
Geldwerter Vorteil, Fitnessstudio, Zufluss, Wirtschaftliche Zurechnung, Bemessungsgrundlage, Pauschalierung
Letzte Änderung: 21. Dezember 2020, 10:30 Uhr, Aufgenommen: 20. Juni 2018, 16:30 Uhr
Fließt der mit der vergünstigten Nutzung eines Fitnessstudios einhergehende geldwerte Vorteil den teilnehmenden Arbeitnehmern mit der Übergabe des Mitgliedsausweises bereits für den gesamten Zeitraum der Mitgliedschaft zu oder fortlaufend monatlich während der Dauer ihrer Teilnahme, wenn der Arbeitgeber mit dem Fitnessstudio einen Vertrag über die Dauer von zwölf Monaten geschlossen, mit den Arbeitnehmern aber mündlich monatliche Nutzung vereinbart hat? - Ausübung des Pauschalierungswahlrechts? - Höhe des geldwerten Vorteils?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VI R 14/18
Normen: EStG § 11, EStG § 19 Abs 1, EStG § 8 Abs 2 S 9, EStG § 8 Abs 2 S 11, EStG § 37b
Erledigt durch: Urteil vom 07.07.2020, unbegründet
Rechtsmittelführer: Verwaltung