23.11.2020 · Erledigtes Verfahren · EStG § 33 Abs 2 S 4 · VI R 15/18
Außergewöhnliche Belastung, Prozesskosten, Zivilprozess, Kind
Letzte Änderung: 23. November 2020, 13:00 Uhr, Aufgenommen: 20. Juni 2018, 16:30 Uhr
Sind Aufwendungen für die Führung eines den Kernbereich des menschlichen Lebens berührenden Rechtsstreits (im Rahmen des Haager Übereinkommens über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung) über das Umgangsrecht eines Vaters mit seinem Kind und über die Rückkehr des von der Mutter ins Ausland entführten Kindes nach Deutschland als außergewöhnliche Belastung nach § 33 Abs. 2 Satz 4 EStG abzugsfähig?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VI R 15/18
Normen: EStG § 33 Abs 2 S 4
Erledigt durch: Urteil vom 13.08.2020, durcherkannt
Rechtsmittelführer: Verwaltung