22.06.2020 · Erledigtes Verfahren · EStG § 17 Abs 2 · IX R 7/18
Veräußerung, Wesentliche Beteiligung, Gegenleistung, Option, Veräußerungserlös
Letzte Änderung: 22. Juni 2020, 10:30 Uhr, Aufgenommen: 20. Juni 2018, 16:30 Uhr
Zur Frage, ob und inwieweit die Einräumung einer Aktienoption (Call-Option) als Bestandteil der Gegenleistung des Käufers von GmbH-Anteilen die Höhe des nach § 17 EStG zu versteuernden Veräußerungserlöses berührt, wenn der Verkäufer die Aktienoption zwar mit Veräußerung erhält, sie aber erst später ausübt und sich der Wert der Basisgröße der Aktien bis dahin (erhöhend) verändert hat?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: IX R 7/18
Normen: EStG § 17 Abs 2
Erledigt durch: Urteil vom 04.02.2020, durcherkannt
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger