20.04.2020 · Erledigtes Verfahren · EStG § 4e Abs 3 S 3 · XI R 52/17
Pensionsrückstellung, Auflösung, Bilanz, Betriebsausgabe
Letzte Änderung: 20. April 2020, 18:00 Uhr, Aufgenommen: 23. Juli 2018, 10:15 Uhr
Ist bei der Auflösung einer Pensionsrückstellung i.S. des § 4e Abs. 3 Satz 3 EStG auf den Bilanzansatz des vorangegangenen Wirtschaftsjahres abzustellen?In welcher Höhe führt die Zahlung an den Pensionsfonds zu sofort abzugsfähigen Betriebsausgaben oder zu einer Verteilung auf die folgenden 10 Wirtschaftsjahre gemäß § 4e Abs. 3 Satz 3 EStG?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: XI R 52/17
Normen: EStG § 4e Abs 3 S 3, EStG § 6a, EStG § 5 Abs 1 S 1
Erledigt durch: Urteil vom 20.11.2019, durcherkannt
Rechtsmittelführer: Verwaltung