23.04.2019 · Erledigtes Verfahren · UStG § 12 Abs 2 Nr 7 Buchst a · XI R 36/17
Ermäßigter Steuersatz, Künstler, Kleinunternehmer, Gestaltungsmissbrauch
Letzte Änderung: 23. April 2019, 18:58 Uhr, Aufgenommen: 20. August 2018, 17:15 Uhr
Besteuerung von Umsätzen aus der Fertigung und dem Halten anlassbezogener Reden:1. Ist die Fertigung und das Halten einer anlassbezogenen Rede bei Trauerfeiern, Hochzeiten und Taufen eine Darbietung eines ausübenden Künstlers, auf die die Steuerermäßigung gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG anzuwenden ist?2. Ist die Aufteilung von Umsätzen auf ein Einzelunternehmen und eine vom Einzelunternehmer daneben gegründete GbR und die damit verbundene Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG rechtsmissbräuchlich i.S. des § 42 AO?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: XI R 36/17
Vorinstanz: Finanzgericht Rheinland-Pfalz 26.09.2017 3 K 1461/16
Normen: UStG § 12 Abs 2 Nr 7 Buchst a, UStG § 19, AO § 42
Erledigt durch: Urteil vom 11.07.2018, durcherkannt
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger