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  • 05.09.2018 · Anhängiges Verfahren · EWGV 3950/92 Art 2 Abs 1 · C-348/18

    Italien, Referenzmenge, Vorrangkriterien, Proportionalitätskriterium

    Letzte Änderung: 5. September 2018, 01:00 Uhr, Aufgenommen: 5. September 2018, 12:15 Uhr

    Vorabentscheidungsersuchen des Consiglio di Stato (Italien), eingereicht am 29.05.2018, zu folgender Frage:

    Ist Art. 2 Abs. 1 der Verordnung Nr. 3950/92 - auch im Licht der Feststellungen des Gerichtshofs der Europäischen Union zu Art. 10 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 1788/2003 im Urteil vom 05.052011, Kurt und Thomas Etling u. a.Ü, C-230/09 und C-231/09 - dahin auszulegen, dass die Neuzuweisung des ungenutzten Anteils der für Lieferungen zugewiesenen einzelstaatlichen Referenzmenge nach von den Mitgliedstaaten festgesetzten objektiven Vorrangkriterien erfolgen kann, oder dahin, dass sich dieser Abschnitt des Ausgleichs ausschließlich nach einem Proportionalitätskriterium richten muss?

    Gericht: Europäischer Gerichtshof

    Aktenzeichen: C-348/18

    Normen: EWGV 3950/92 Art 2 Abs 1, EWGV 1788/2003 Art 10 Abs 3

    Rechtsmittel: Vorabentscheidungsersuchen