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  • 23.11.2020 · Erledigtes Verfahren · ErbStG § 13a Abs 5 S 1 Nr 1 · II R 19/18

    Erbschaftsteuer, Verschonungsabschlag, Insolvenz

    Letzte Änderung: 23. November 2020, 13:00 Uhr, Aufgenommen: 21. September 2018, 11:15 Uhr

    Anteiliger Wegfall des Verschonungsabschlags - Eröffnung des Insolvenzverfahrens als schädliche Verfügung - Maßgebender Zeitpunkt?
    1. Bewirkt die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Personengesellschaft einen anteiligen Wegfall des Verschonungsabschlags nach § 13a Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 ErbStG 2009?
    2. Ist als maßgebender Zeitpunkt i.S.d. § 13a Abs. 5 Satz 2 ErbStG der Beschluss über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens anzusehen?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: II R 19/18

    Normen: ErbStG § 13a Abs 5 S 1 Nr 1, ErbStG § 13a Abs 1, ErbStG § 13a Abs 5 S 1 Nr 4

    Erledigt durch: Urteil vom 01.07.2020, durcherkannt

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger