21.06.2021 · Erledigtes Verfahren · ErbStG § 7 Abs 1 Nr 1 · II R 25/18
Schenkungsteuer, Freigebige Zuwendung
Letzte Änderung: 21. Juni 2021, 10:30 Uhr, Aufgenommen: 21. September 2018, 11:15 Uhr
Handelt es sich um einen schenkungsteuerbaren Vorgang, wenn der Kläger jemand anderen mittels Betrugs dazu veranlasst hat, aus dessen Vermögen einen Dritten zu bereichern?Kann eine freigebige Zuwendung angenommen werden, auch wenn der Zuwendende nicht entreichert wird, weil er etwas hingibt, über das er nicht verfügt?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: II R 25/18
Normen: ErbStG § 7 Abs 1 Nr 1
Erledigt durch: Urteil vom 25.11.2020, durcherkannt
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger