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  • 21.06.2021 · Erledigtes Verfahren · ErbStG § 7 Abs 1 Nr 1 · II R 25/18

    Schenkungsteuer, Freigebige Zuwendung

    Letzte Änderung: 21. Juni 2021, 10:30 Uhr, Aufgenommen: 21. September 2018, 11:15 Uhr

    Handelt es sich um einen schenkungsteuerbaren Vorgang, wenn der Kläger jemand anderen mittels Betrugs dazu veranlasst hat, aus dessen Vermögen einen Dritten zu bereichern?Kann eine freigebige Zuwendung angenommen werden, auch wenn der Zuwendende nicht entreichert wird, weil er etwas hingibt, über das er nicht verfügt?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: II R 25/18

    Normen: ErbStG § 7 Abs 1 Nr 1

    Erledigt durch: Urteil vom 25.11.2020, durcherkannt

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger