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  • 20.10.2022 · Erledigtes Verfahren · EStG § 6 Abs 1 Nr 5 S 1 Buchst b · IV R 19/18

    Einlage, Wesentliche Beteiligung, Wesentlichkeitsgrenze, Anschaffungskosten, Kapitalrückzahlung

    Letzte Änderung: 20. Oktober 2022, 17:14 Uhr, Aufgenommen: 21. September 2018, 11:15 Uhr

    Ist eine in das Betriebsvermögen eingelegte wesentliche Beteiligung auch dann mit den insgesamt aufgewendeten Anschaffungskosten zu bewerten, wenn der Anteilseigner zu einer Zeit, als die im Privatvermögen gehaltene Beteiligung die seinerzeit geltende Wesentlichkeitsgrenze noch nicht überschritten hatte, Ausschüttungen aus dem EK 04 bezogen hat? Ist ein negativer Buchwert anzusetzen, wenn die bezogenen Ausschüttungen aus dem EK 04 die insgesamt aufgewendeten Anschaffungskosten der Beteiligung überstiegen haben?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: IV R 19/18

    Normen: EStG § 6 Abs 1 Nr 5 S 1 Buchst b, EStG § 17 Abs 1, EStG § 17 Abs 4

    Erledigt durch: Urteil vom 30.06.2022, unbegründet

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger