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  • 22.03.2021 · Erledigtes Verfahren · InsO § 55 Abs 1 Nr 1 · VIII R 19/18

    Insolvenz, Masseverbindlichkeit, Insolvenzmasse, Gesamtschuldner, Zusammenveranlagung, Widerstreitende Steuerfestsetzung

    Letzte Änderung: 22. März 2021, 19:24 Uhr, Aufgenommen: 21. September 2018, 11:15 Uhr

    Wie ist bei der Insolvenz eines Ehegatten im Fall der Zusammenveranlagung die Einkommensteuerschuld des Insolvenzschuldners auf dessen insolvenzrechtliche Vermögensbereiche aufzuteilen?Sind die Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit des Insolvenzschuldners der Insolvenzmasse oder dem insolvenzfreien Vermögen zuzuordnen?War eine Änderung des an den Insolvenzverwalter bekanntgegebenen Einkommensteuerbescheids nach § 174 Abs. 3 AO möglich?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VIII R 19/18

    Normen: InsO § 55 Abs 1 Nr 1, InsO § 35 Abs 1, AO § 268, EStG § 26b, AO § 174 Abs 3

    Erledigt durch: Urteil vom 27.10.2020, durcherkannt

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger