10.10.2018 · Anhängiges Verfahren · EGV 1225/2009 Art 11 Abs 9 · C-461/18 P
Dumpingspannen, Interimsüberprüfung, Normalwert, Tatsächliche Inlandsverkaufspreise
Letzte Änderung: 10. Oktober 2018, 01:00 Uhr, Aufgenommen: 10. Oktober 2018, 15:19 Uhr
Unternehmen gegen Kommission, Rechtsmittel, eingelegt am 13.07.2018, mit dem Antrag,
- das Urteil des Gerichts der Europäischen Union vom 03.05.2018 in der Rechtssache T-431/12 in vollem Umfang aufzuheben;
- den Klägerinnen vor dem Gericht die Kosten der Rechtsmittelführerin für dieses Rechtsmittel sowie die Kosten des Verfahrens vor dem Gericht in der Rechtssache T-431/12 aufzuerlegen.
(Es wird angezweifelt, dass es den Organen der Europäischen Union erlaubt sei, bei der Berechnung von Dumpingspannen im Rahmen einer teilweisen Interimsüberprüfung von Antidumping-Maßnahmen den Normalwert des betroffenen Erzeugnisses rechnerisch zu ermitteln, wenn sie bei der ursprünglichen Antidumping-Untersuchung zu diesem Zweck stattdessen die tatsächlichen Inlandsverkaufspreise herangezogen hätten.)
Gericht: Europäischer Gerichtshof
Aktenzeichen: C-461/18 P
Vorinstanz: EuG 3.5.18, T-431/12
Normen: EGV 1225/2009 Art 11 Abs 9, EUV 626/2012
Rechtsmittel: Unternehmen gegen Kommission