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  • 21.05.2021 · Erledigtes Verfahren · EStG § 65 Abs 1 S 1 Nr 2 · III R 43/18

    Kindergeld, Antrag, Anrechnung, Anspruch, Kumulationsverbot

    Letzte Änderung: 21. Mai 2021, 10:45 Uhr, Aufgenommen: 19. Oktober 2018, 18:30 Uhr

    Ist ein in einem anderen EU-Land bestehender Kindergeldanspruch nicht auf das deutsche Kindergeld anzurechnen, wenn der in dem anderen EU-Mitgliedstaat erwerbstätige Kindsvater (hier: mangels Antragstellung) das dortige Kindergeld nicht bezogen hat und daher faktisch keine Kumulierung von Ansprüchen vorliegt? Ist Art. 68 der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 in einem solchen Fall nicht anwendbar?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: III R 43/18

    Normen: EStG § 65 Abs 1 S 1 Nr 2, EGV 883/2004 Art 68

    Erledigt durch: Urteil vom 09.12.2020, durcherkannt

    Rechtsmittelführer: Verwaltung