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  • 31.07.2020 · Anhängiges Verfahren · UStG § 4 Nr 22 Buchst a · V R 26/18

    Umsatzsteuerbefreiung, Kurs, Unterricht

    Letzte Änderung: 31. Juli 2020, 11:30 Uhr, Aufgenommen: 19. Oktober 2018, 18:30 Uhr

    Unterliegen die Umsätze eines gemeinnützigen Vereins aus dem Unterricht für Fahrsicherheitstraining der Umsatzsteuer oder ist die Umsatzsteuerbefreiung gemäß § 4 Nr. 22 Buchst. a anzuwenden?
    Das Verfahren ruht gemäß Beschluss vom 05.03.2020 bis zur Entscheidung des EuGH in dem Verfahren C-373/19.

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: V R 26/18

    Normen: UStG § 4 Nr 22 Buchst a, EGRL 112/2006 Art 132 Abs 1 Buchst i

    Erledigt durch: Das Verfahren erhält nach Fortsetzung/Wiederaufnahme ein neues Aktenzeichen.

    Rechtsmittelführer: Verwaltung