31.07.2020 · Anhängiges Verfahren · UStG § 4 Nr 22 Buchst a · V R 26/18
Umsatzsteuerbefreiung, Kurs, Unterricht
Letzte Änderung: 31. Juli 2020, 11:30 Uhr, Aufgenommen: 19. Oktober 2018, 18:30 Uhr
Unterliegen die Umsätze eines gemeinnützigen Vereins aus dem Unterricht für Fahrsicherheitstraining der Umsatzsteuer oder ist die Umsatzsteuerbefreiung gemäß § 4 Nr. 22 Buchst. a anzuwenden?
Das Verfahren ruht gemäß Beschluss vom 05.03.2020 bis zur Entscheidung des EuGH in dem Verfahren C-373/19.
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: V R 26/18
Normen: UStG § 4 Nr 22 Buchst a, EGRL 112/2006 Art 132 Abs 1 Buchst i
Erledigt durch: Das Verfahren erhält nach Fortsetzung/Wiederaufnahme ein neues Aktenzeichen.
Rechtsmittelführer: Verwaltung