21.12.2020 · Erledigtes Verfahren · AO § 37 Abs 2 · VIII R 23/18
Erstattung, Kapitalertragsteuer
Letzte Änderung: 21. Dezember 2020, 10:30 Uhr, Aufgenommen: 19. Oktober 2018, 18:30 Uhr
Steht einer in Insolvenz befindlichen Personengesellschaft, die im Rahmen des Insolvenzverfahrens Zinserträge erwirtschaftet, ein Erstattungsanspruch gegen die Finanzbehörde zu, wenn eine Kapitalerträge auszahlende Stelle zugunsten des hinter der Personengesellschaft stehenden Mitunternehmers dessen Steuern einbehält und an die Finanzverwaltung abführt?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VIII R 23/18
Normen: AO § 37 Abs 2
Erledigt durch: Beschluss vom 28.09.2020, unzulässig
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger