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  • 21.12.2020 · Erledigtes Verfahren · AO § 37 Abs 2 · VIII R 23/18

    Erstattung, Kapitalertragsteuer

    Letzte Änderung: 21. Dezember 2020, 10:30 Uhr, Aufgenommen: 19. Oktober 2018, 18:30 Uhr

    Steht einer in Insolvenz befindlichen Personengesellschaft, die im Rahmen des Insolvenzverfahrens Zinserträge erwirtschaftet, ein Erstattungsanspruch gegen die Finanzbehörde zu, wenn eine Kapitalerträge auszahlende Stelle zugunsten des hinter der Personengesellschaft stehenden Mitunternehmers dessen Steuern einbehält und an die Finanzverwaltung abführt?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VIII R 23/18

    Normen: AO § 37 Abs 2

    Erledigt durch: Beschluss vom 28.09.2020, unzulässig

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger