Ermittelt der Steuerpflichtige berechtigterweise seinen Gewinn durch Einnahmen-Überschussrechnung, ist der Umfang der ihn treffenden Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten und folglich auch die Zugriffsbefugnis des FAs nach § 147 Abs. 6 AO auf die Unterlagen und elektronisch gespeicherten Daten begrenzt, die zum Verständnis und zur Überprüfung der für den Steuerpflichtigen geltenden steuergesetzlichen Aufzeichnungspflichten von Bedeutung sind (FG München 18.1.18, 10 K 3036/16, EFG 18, 717; Rev. BFH X R ...
Der mit der vergünstigten Nutzung von Fitness-Studios einhergehende geldwerte Vorteil ist für die teilnehmenden Arbeitnehmer nicht steuerpflichtig, wenn die monatliche Freigrenze in Höhe von 44 EUR nach Anrechnung ...
Nach Auffassung des FG Düsseldorf ist ein Kindergeldanspruch nicht nach § 32 Abs. 4 S. 2 EStG wegen einer ersten berufsqualifizierenden Maßnahme zum Steuerfachgehilfen und anschließender Vollzeiterwerbstätigkeit ...
Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf die Anmietung einer als Homeoffice genutzten Wohnung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber.
Die Ausnahme von der Besteuerung eines privaten Veräußerungsgeschäfts nach § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 3 EStG greift nach einem Urteil des FG Köln auch dann für die gesamte Wohnung, wenn innerhalb der zehnjährigen ...
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Rechtssicher von der EÜR zur Bilanzierung ... und umgekehrt
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Im Rahmen der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG ist der Erlös aus der Veräußerung eines im Betriebsvermögen befindlichen Pkw, der aber nur zu 25 % betrieblich genutzt wurde, sodass sich die AfA-Beträge in der Vergangenheit wegen der privaten Nutzungsentnahme ebenfalls nur in dieser Höhe steuerlich ausgewirkt haben, in voller Höhe der Besteuerung zugrunde zu legen (FG Sachsen 4.5.17, 5 K 1362/15; Rev. BFH VIII R 9/18, ).