Nach Auffassung des FG ist § 8c S. 2 KStG in der Fassung des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 (jetzt § 8c Abs. 1 S. 2 KStG) verfassungswidrig (FG Hamburg 29.8.17, 2 K 245/17, Beschluss).
Werden größere Erhaltungsaufwendungen auf bis zu fünf Jahre verteilt und sind noch ungenutzte Beträge bei Wegfall eines Nießbrauchs durch Tod vorhanden, sind diese nicht auf den Rechtsnachfolger übertragbar (FG ...
Die Voraussetzungen für die Bildung einer Pensionsrückstellung gemäß § 6a EStG liegen vor, wenn die als Bestandteil der Pensionszusage anzusehende Abfindungsklausel im Einklang mit dem Schriftform- und ...
Nach den Vorgaben der BFH-Rechtsprechung setzt die Anerkennung einer doppelstöckigen Freiberufler-Personengesellschaft voraus, dass neben den unmittelbar an der Untergesellschaft beteiligten natürlichen Personen alle mittelbar an dieser Gesellschaft beteiligten Gesellschafter der Obergesellschaft über die persönliche Berufsqualifikation verfügen und in der Untergesellschaft zumindest in geringfügigem Umfang leitend und eigenverantwortlich mitarbeiten. Nicht ausreichend ist in diesem Zusammenhang, dass jeder ...
Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf die Entscheidung zur Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften und nachträglichen Anschaffungskosten nach ...
Ein Veranlassungszusammenhang von nachträglichen Schuldzinsen mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ist zu verneinen, wenn die Schuldzinsen auf Verbindlichkeiten entfallen, die durch den Erlös aus der ...
Jahreswechsel im Personalbüro: die Neuerungen 2026
Alle Jahre wieder gibt es zum Jahresbeginn wichtige Änderungen, die die Verfahrensabläufe bei der Lohnabrechnung beeinflussen. LGP macht Sie in einer Schwerpunktausgabe mit allen Neuregelungen vertraut und zeigt, wie die Umsetzung in die Praxis gelingt.
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Stiftungs-Holding statt Holding-GmbH: 10 Vorteile, die überzeugen
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Im Rechtsbehelfsverfahren gegen einen gemäß § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AO geänderten ESt-Bescheid kann das Wahlrecht zur laufenden Besteuerung von Veräußerungsrenten im Rahmen des § 351 Abs. 1 AO neu ausgeübt werden (FG München 16.3.17, 10 K 2391/16, EFG 17, 997; Rev. BFH III R 12/17, Einspruchsmuster ).