Gewährt die Finanzverwaltung Zahlungsaufschub gegen das Recht der vorrangigen Befriedigung, müssen geänderte Verhältnisse unverzüglich angezeigt werden. Wer dagegen als GmbH-Geschäftsführer verstößt, haftet nach § 69 AO. Denn der Geschäftsführer ist verpflichtet, die Mittel der Gesellschaft so zu verwalten, dass künftige Steuerzahlungen rechtzeitig beglichen werden können. Es reicht nicht aus, erst die im Zeitpunkt der Fälligkeit der Steuern vorhandenen Mittel für eine Tilgung einzusetzen (FG ...
Ein Pilot kann für die Fahrten zwischen seinem Wohnsitz und dem Stationierungs- oder Heimatflughafen seit dem 1.1.14 nur noch die Entfernungspauschale („Pendlerpauschale“) als Werbungskosten geltend machen (FG ...
Das FG überprüft im finanzbehördlichen Aussetzungsverfahren nicht lediglich die Entscheidung eines FA, sondern es entscheidet eigenständig nach Maßgabe des § 69 FGO. Das betrifft grundsätzlich auch die Frage, ob ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes vorliegen. Dabei kann das FG auch zu der Entscheidung kommen, das keine AdV zu gewähren ist, obwohl das FA bereits AdV gewährt hatte (FG Hamburg 15.8.16, 1 V 41/16, Beschwerde BFH II B 75/16).
Ein bestandskräftiger Erbschaftsteuerbescheid kann nach § 6 Abs. 2 i. V. mit § 5 Abs. 2 BewG geändert werden, wenn die für die Berücksichtigung einer Nachlassverbindlichkeit erforderliche wirtschaftliche Belastung ...
Das Vorhalten von Dauergrünland eines Landwirts zugunsten eines anderen zur Umbruchsgenehmigung (§ 2 der Dauergrünland-Erhaltungsverordnung) fällt nicht unter § 24 UStG (FG Schleswig-Holstein 15.9.
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