Das Wahlrecht zur Bildung eines Investitionsabzugsbetrags besteht auch nachträglich, wenn der Steuerpflichtige glaubhaft macht, dass bereits bei Erstellung des Jahresabschlusses die konkrete Investitionsabsicht bestand. Nachträglich heißt in diesem Fall: bis zum Eintritt der materiellen Bestandskraft der Steuerfestsetzung. Der Steuerpflichtige muss dann nachvollziehbare Gründe nennen, weshalb der Ansatz zunächst unterblieben ist. Ein solcher nachvollziehbarer Grund kann auch sein, dass sich die Bildung eines ...
Hat der steuerliche Berater eine gesetzliche Frist wie die Einspruchs-, Klage,- Nichtzulassungsbeschwerde- und Revisionseinlegungsfrist versäumt, bleibt zur Vermeidung von Rechtsverlusten und Steuerschäden nur der ...
Der BFH hat für diese Woche seine Leitsatzentscheidungen veröffentlicht. Insbesondere sei auf die Entscheidung hingewiesen, wonach die Versorgung und Betreuung eines Haustieres als haushaltsnahe Dienstleistung ...
Hätte dem Finanzamt bei pflichtgemäßer Ermittlung des Sachverhaltes eine Tatsache schon bekannt sein können, ist eine spätere Änderung nach § 173 AO nicht mehr möglich. Dieses gilt auch, wenn der Steuerpflichtige seine Mitwirkungspflicht ebenfalls verletzt hat, jedoch in deutlich geringerem Maße als das Finanzamt (FG Köln, 20.5.15, 3 K 1146/13).
Wird eine Zuordnung der Einkünfte vom Finanzamt aus der Steuererklärung übernommen und stellt sich diese später als falsch heraus, liegt kein mechanischer Übernahmefehler vor, der zu einer Änderung der ...
Der BFH hat die neuen anhängigen Verfahren bekannt gegeben. Interessant könnte u.a. die Rechtsfrage sein, ob die einkommensteuerrechtlichen Regelungen zur Entfernungspauschale wegen Verstoßes gegen den ...
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Nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 S. 1 Buchst. a EStG abziehbare Krankenversicherungsbeiträge können nur durch Beitragsrückerstattungen bzw. Bonuszahlungen gemindert werden, soweit sie auf die Basisabsicherung entfallen. Bezuschussen Bonuszahlungen einer gesetzlichen Krankenversicherung keine Aufwendungen, die auf die Basisabsicherung entfallen, sondern selbst getragene Aufwendungen, für die kein Versicherungsschutz besteht, sind die Zahlungen nicht gleichartig, was einer Verrechnung der Versicherungsprämien mit den ...