Die Abtretung der Ansprüche aus der Rückdeckungsversicherung an den Gesellschafter-Geschäftsführer bzw. an seinen Rechtsnachfolger verschafft diesem einen unmittelbaren Anspruch gegen die Versicherungsgesellschaft. Dies beinhaltet einen den Gesellschafter-Geschäftsführer bzw. seinen Rechtsnachfolger bereichernden Lohnzufluss (FG Niedersachsen 10.3.15, 12 K 70/14, Rev. BFH VI R 30/15).
Auch nach der bis zum 31.7.13 geltenden Rechtslage konnte ein Einspruch mit einfacher E-Mail, d.h. ohne eine qualifizierte elektronische Signatur, eingelegt werden, wenn die Finanzbehörde einen Zugang für die ...
Die Leitsatzentscheidungen dieser Woche sind u.a. ergangen zu den Grenzen der Speicherung digitalisierter Steuerdaten bei Freiberuflern, zum Nachweis der innergemeinschaftlichen Lieferung durch Zeugen und zum Einspruch ...
Entschädigungsleistungen eines Dritten für entgangenen Arbeitslohn sind auch dann steuerpflichtig, wenn es noch gar nicht zum Vertragsabschluss gekommen war (FG Münster 30.6.15, 13 K 3126/13 E,F; Rev.
Auch nach Beginn des FG-Verfahrens bleibt das FA „Herr des Verfahrens“ und ist befugt, den angefochtenen Steuerbescheid oder sonstigen Verwaltungsakt (z.B. Ablehnung einer Stundung oder eines Erlassantrags) zu ...
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Die Rechtslage zur Anerkennung von Scheidungskosten als außergewöhnliche Belastung ist nicht eindeutig, vor allem auch mit Blick auf zwei Revisionsverfahren. Das FG Münster hat daher die Aussetzung der Vollziehung des Steuerbescheids gewährt (FG Münster 19.6.15, 1 V 795/15 E).|