Auch wer von Berufs wegen zur Verschwiegenheit verpflichtet ist, muss eine zusammenfassende Meldung abgeben (§ 18a UStG), wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Eine mögliche Verletzung aus der Offenlegung von Umsatzsteueridentifikationsnummern und Bemessungsgrundlagen der Mandanten ist nicht derart gewichtig, dass sie Vorrang vor den Zielen Steuergerechtigkeit und Steuergleichheit hätte. Angehörige bestimmter Berufsgruppen sollen sich nicht unter Berufung auf eine bestehende Verschwiegenheitspflicht ...
Die Leitsatzentscheidungen dieser Woche sind u.a. ergangen zu Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen und zur Einbeziehung eines negativen Kapitalkontos in die Berechnung des Veräußerungsgewinns.
In Einspruch aktuell wurden neue Einspruchsmuster aufgenommen, darunter u.a. zum Ansatz der Entfernungspauschale bei Fahrten des Vermieters zu den vermieteten Objekten, zur Verteilung von außergewöhnlichen Belastungen ...
Steht fest, dass ein innergemeinschaftliches Verbringen (§ 3 Abs. 1a UStG) vorliegt, bedarf es keines weiteren Nachweises der materiellen Voraussetzungen für die Steuerfreiheit dieses Umsatzes mehr. Der Buchnachweis und der Belegnachweis sind keine materiellen Voraussetzungen für die Steuerbefreiung als innergemeinschaftliche Lieferung, wenn trotz der Nichterfüllung der formellen Nachweispflichten aufgrund der objektiven Beweislage feststeht, dass die Voraussetzungen des § 6a Abs. 2 UStG vorliegen. Vielmehr ...
Eine S-Corporation kann zwar nach US-Steuerrecht als transparente Gesellschaft behandelt werden, ist aber nach deutschem Steuerrecht eine Kapitalgesellschaft (FG Köln 20.5.15, 5 K 3362/12, Rev. BFH I R 42/15).
Zu gewerbesteuerlichen Normen sind mehrere Verfahren anhängig. Vor allem die Hinzurechnung von Miet- und Pachtzinsen und die Anrechnung der Gewerbesteuer bei der Einkommensteuer beschäftigen den BFH.
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Die Zuordnung von Wertpapieren zum gewillkürten Sonderbetriebsvermögen muss eindeutig nach außen verbindlich manifestiert, d.h. unmissverständlich, zeitnah und unumkehrbar dokumentiert werden. Bei einer DATEV-Buchführung muss die Einbuchung des Wertpapierdepots „festgeschrieben“ werden (FG Köln 4.3.15, 1 K 2217/12; Rev. BFH IV R 25/15, Einspruchsmuster ).