Bekanntlich sind Gebäude und Wohnungen, die zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden, aus dem Anwendungsbereich der Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften ausgenommen (§ 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 3 EStG). Umstritten ist in diesem Zusammenhang, ob die Nutzungsüberlassung an Angehörige als Eigennutzung anzusehen und ob hierbei zwischen einkommensteuerlich zu berücksichtigenden Kindern und dritten, ggf. auch unterhaltsberechtigten Personen, zu differenzieren ist. Das FG Düsseldorf (2.3.23, 14 K ...
Das FG Köln (9.3.22, 15 K 1055/20, EFG 23, 95; Rev. BFH III R 25/22, Einspruchsmuster ) hat entschieden, dass die Ausübung des Wahlrechts zur Anwendung des ermäßigten Steuersatzes auf Veräußerungsgewinne nach ...
Das FG Bremen (15.9.22, 1 K 20/20 [6], EFG 23, 422; Rev. BFH III R 38/22, Einspruchsmuster ) hat entschieden, dass der Gewinn aus der Veräußerung eines Mitunternehmeranteils auch dann nicht zum Gewerbeertrag einer Kapitalgesellschaft gehört, wenn für die Mitunternehmerschaft zum Zeitpunkt der Veräußerung die Voraussetzungen für eine sachliche Gewerbesteuerpflicht nach § 2 Abs. 1 GewStG nicht vorlagen. Die Ausnahmeregelung des § 7 S. 2 Nr. 2 GewStG gelte nur für Mitunternehmerschaften. Sie finde ...
Erteilt das FA mehrere inhaltsgleiche verbindliche Auskünfte wegen einer mehrstufigen Umstrukturierungsmaßnahme, ist hierfür ein gemeinsamer Gebührenbescheid zu erlassen mit der Folge, dass insgesamt eine geringere ...
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Nach § 171 Abs. 1 Nr. 1 AO ist ein Steuerbescheid zu erlassen, aufzuheben oder zu ändern, soweit ein Grundlagenbescheid (§ 171 Abs. 10 AO), dem Bindungswirkung für diesen Steuerbescheid zukommt, erlassen, aufgehoben oder geändert wird. Das Finanzamt ist unter diesen Voraussetzungen verpflichtet, den Folgebescheid von Amts wegen zu korrigieren. Umstritten ist in diesem Zusammenhang, inwieweit ein Feststellungsbescheid über den Wert von zugewendetem Grundbesitz als Grundlagenbescheid für die ...