Die Angabe einer Anschrift, an der im Zeitpunkt der Rechnungsausstellung keinerlei geschäftliche Aktivitäten stattfinden, soll als zutreffende Anschrift für eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung (grundsätzlich) nicht ausreichen. Das FG Köln jedoch hält angesichts der technischen Fortentwicklung und der Änderung von Geschäftsgebaren diese Anforderung für überholt (FG Köln 28.4.15, 10 K 3803/13; Rev. BFH V R 25/15, Einspruchsmuster ).
Die Finanzverwaltung geht vermehrt dazu über, Dritte in die Sachverhaltsermittlung einzubeziehen. Besonders im Fokus stehen an Dritte (z.B. Zeitungsverlage oder Internethandelsformen wie Amazon oder Ebay) gerichtete ...
Die tatsächliche Durchführung eines Darlehensvertrags zwischen Eltern und Kindern hält einem Fremdvergleich u.a. nicht stand, wenn das vertraglich vereinbarte kurzfristige Kündigungsrecht von den minderjährigen ...
Der Beruf des Heileurythmisten ist nicht mit dem Katalogberuf Krankengymnast oder den anderen als „ähnlich“ anerkannten medizinischen Fachberufen vergleichbar. Heileurythmisten erzielen daher einkommensteuerlich gewerbliche Einkünfte und unterliegen der Gewerbesteuer (§ 2 Abs. 1 S. 1 GewStG; FG Niedersachsen 28.4.15, 13 K 50/14; Rev. BFH VIII R 26/15).
Kapitalauszahlungen aus Altersvorsorgeverträgen, Pensionsfonds, Pensionskassen und Direktversicherungen sind nach § 34 Abs. 1 EStG tarifbegünstigt, weil es sich auch hierbei um eine Vergütung für eine mehrjährige ...
Unverzinsliche Darlehen müssen unter den Voraussetzungen des § 6 Abs. 1 Nr. 3 S. 1 EStG abgezinst werden (zuletzt BFH 22.7.13, I B 183/12). Dass gilt auch für ein unverzinsliches Darlehen unter Ehegatten (FG München ...
Jahreswechsel im Personalbüro: die Neuerungen 2026
Alle Jahre wieder gibt es zum Jahresbeginn wichtige Änderungen, die die Verfahrensabläufe bei der Lohnabrechnung beeinflussen. LGP macht Sie in einer Schwerpunktausgabe mit allen Neuregelungen vertraut und zeigt, wie die Umsetzung in die Praxis gelingt.
Steueränderungen 2026: alles Wichtige auf einen Blick!
Erhöhung der Pendlerpauschale, neue Aktivrente, reduzierte Umsatzsteuer in der Gastronomie u.v.m.: Die Sonderausgabe von AStW Aktuelles aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht fasst die Steueränderungen 2026 kompakt für Sie zusammen. So können Sie gezielt neue Beratungsanlässe schaffen.
Stiftungs-Holding statt Holding-GmbH: 10 Vorteile, die überzeugen
SB StiftungsBrief zeigt Ihnen, warum die Stiftungsholding in vielen Fällen die bessere Alternative zur GmbH ist. Die Sonderausgabe bietet Ihnen einen Handlungsleitfaden, mit dem Sie Vor- und Nachteile exakt gegeneinander abwägen können (inklusive Gestaltungsbeispielen und Berechnungsmuster).
Die beiden Leitsatzentscheidungen von dieser Woche sind ergangen zu außergewöhnlichen Belastungen im Fall wissenschaftlich nicht anerkannter Behandlungsmethoden und zum Vorsteuerabzug eines Generalmieters und steuerfreier Entschädigung für die Ablösung einer Mietgarantie.