Arbeitnehmer können die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer auch dann steuerlich geltend machen, wenn ihnen beim Arbeitgeber kein fester, sondern ein Poolarbeitsplatz zur Verfügung steht (FG Düsseldorf 23.
Alleinerziehende haben derzeit keinen Anspruch auf Besteuerung nach der Steuerklasse III (Familiensplitting). Der BFH hat diese Gesetzeslage als verfassungsgemäß beurteilt (BFH 27.5.13, III B 2/13). Gegen diesen ...
Rechnungsangaben wie „Personalgestellung – Schreibarbeiten“ sowie „andere Kosten: ... Büromaterial, Porto, EDV, Fachliteratur“ waren nach Ansicht der Vorinstanz (BFH 15.5.12, XI R 32/10) keine ausreichende ...
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