Das FG Köln (25.11.21, 14 K 1178/20; Rev. BFH IX R 3/22, Einspruchsmuster ) hat aktuell entschieden, dass die Besteuerung von Kryptowerten nach § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 S. 1 EStG verfassungsgemäß ist; es liegen danach weder ein normatives Erhebungsdefizit noch ein strukturelles Vollzugsdefizit vor.
Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf den Beginn der sachlichen Gewerbesteuerpflicht eines gewerblichen Grundstückshändlers.
Eine Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 26 bzw. 26a EStG kommt für Einkünfte aus Vortragstätigkeiten im Auftrag privater Veranstalter nicht in Betracht, auch wenn die Teilnahme an den Vorträgen später zum Nachweis der ...
Erbringt ein Unternehmen ausschließlich Leistungen (ambulante Hilfen), welche von Klienten im Rahmen ihres persönlichen Budgets nach § 29 SGB IX vergütet werden, unterliegen diese nach einem Urteil des FG Hessen (20.10.21, 1 K 736/19, EFG 22, 365; Rev. BFH V R 1/22, Einspruchsmuster ) nicht der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 16 S. 1 Buchst. m UStG. Leistungen aus dem persönlichen Budget nach § 29 SGB IX sind danach nicht in die Ermittlung der Sozialgrenze (25 %) einzubeziehen.
Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf die kindergeldrechtliche Ausschlussfrist bei Wanderarbeitnehmern aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union.
§ 35b EStG sieht eine Rückrechnung dergestalt vor, dass die der Einkommensteuer unterliegenden Einkünfte im aktuellen Veranlagungsjahr oder den vier vorherigen VZ der Erbschaftsteuer unterlegen haben müssen.
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Übt ein Mitunternehmer einer zahnärztlichen Partnerschaftsgesellschaft nur in geringem Umfang eigene zahnärztliche Beratungs- oder Behandlungsleistungen unmittelbar an Patienten und im ganz überwiegenden Umfang Tätigkeiten in den Bereichen Organisation, Verwaltung und Leitung der Partnerschaftsgesellschaft aus, so entspricht dies nach einem Urteil des FG Rheinland-Pfalz (16.9.21, 4 K 1270/19; Rev. BFH VIII R 4/22, Einspruchsmuster ) nicht mehr dem Leitbild der selbstständig ausgeübten Tätigkeit als ...