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  • 243 Downloads in FK Familienrecht kompakt
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    21.09.2023 · Musterformulierungen · Downloads · Schnittstellen und Nebengebiete

    Hilfsantrag additive Einbenennung

    Ist eine Einbenennung erforderlich, muss das Familiengericht als mildere Maßnahme stets eine additive Einbenennung prüfen.  > weiter

    27.07.2023 · Unterhaltstabellen/-Leitlinien · Downloads · Unterhaltstabellen

    1.7.23: Bremer Tabelle zur Berechnung des Altersvorsorgeunterhalts

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    27.07.2023 · Unterhaltstabellen/-Leitlinien · Downloads · Unterhaltstabellen

    1.7.23: Tabellarische Übersicht auf Grundlage der Bremer Tabelle, Beitragssatz 18,6 % + 4 %, Quote 45 %

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    27.07.2023 · Unterhaltstabellen/-Leitlinien · Downloads · Unterhaltstabellen

    1.7.23: Tabellarische Übersicht auf Grundlage der Bremer Tabelle, Beitragssatz 18,6 %, Quote 45 %

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    18.07.2023 · Checklisten · Downloads · Unterhalt

    Die verhinderte Karriere und § 1578b BGB

    Die Übersicht zeigt das Wichtigste zur verhinderten Karriere und § 1578b BGB.  > weiter

    18.07.2023 · Musterformulierungen · Downloads · Versorgungsausgleich

    Ausgleich eines fondsgebundenen Anrechts: So lautet der Tenor richtig

    Der Tenor der externen Teilung eines fondsgebundenen Anrechts mit garantierter Mindestleistung in die gesetzliche Rentenversicherung als Zielversorgung lautet wie folgt: Erläuterung: Bei fondsgebundenen Anrechten können die Versorgungsträger auch (statt eines Kapitalbetrags) die Fondsanteile zur Bezugsgröße und damit zum Teilungsgegenstand im VA bestimmen. Um die Halbteilung zu wahren, sind die Wertveränderungen zwischen Ehezeitende und Rechtskraft der Entscheidung zu beachten. Bei ...  > weiter

    20.06.2023 · Musterformulierungen · Downloads · Versorgungsausgleich

    Abfindung schuldrechtlicher Ausgleichsansprüche

    Nach §§ 23, 24 VersAusglG kann für ein im Wertausgleich bei der Scheidung nicht ausgeglichenes, aber dem schuldrechtlichen VA vorbehaltenes Anrecht eine Abfindung verlangt werden. Das Muster zeigt den Antrag auf Zahlung einer Abfindung.  > weiter

    22.05.2023 · Downloads allgemein · Downloads · Schnittstellen und Nebengebiete

    Musterformulierung_Vaterschaftsfeststellungsantrag

    Eine Vaterschaftsanerkennung ist nicht mehr möglich, wenn die Mutter stirbt, bevor sie dieser zustimmt. Das hat das OLG Bamberg (26.1.23, 1 W 67/22) entschieden. Nach Ansicht des OLG Bamberg können Vater und Kind im Fall des Todes der Mutter vor der Zustimmung zur Vaterschaftsanerkennung daher nur ein Vaterschaftsfeststellungsverfahren durchführen. Da die Mutter verstorben ist, wird sie im Rubrum nicht aufgeführt, weil sie keine Beteiligte ist. Ihr Versterben ist aber im Sachverhalt zu ...  > weiter

    21.04.2023 · Musterformulierungen · Downloads · Schnittstellen und Nebengebiete

    Textbausteine für eine Patientenverfügung

    Mit der Patientenverfügung äußert der Verfügende seinen Willen, ob er medizinisch behandelt werden möchte oder nicht, wenn er seine Wünsche aufgrund seiner physischen und psychischen Situation nicht mehr äußern kann, § 1827 BGB. Sie wendet sich, anders als die Vorsorgevollmacht und die Betreuungsverfügung, direkt an den Arzt und das Pflegepersonal. Sie ist aber auch für den Fall zu berücksichtigen, dass ein Betreuer bestellt wurde oder eine Vorsorgevollmacht auch ...  > weiter

    21.04.2023 · Musterformulierungen · Downloads · Schnittstellen und Nebengebiete

    Betreuungsverfügung

    Die Betreuungsverfügung beinhaltet im Wesentlichen den Vorschlag des betroffenen Volljährigen an das Betreuungsgericht, eine bestimmte Person zum Betreuer zu bestellen, wenn er betreuungsbedürftig wird. Dem Wunsch ist zu entsprechen. Ausnahme: Die gewünschte Person ist nicht geeignet, die Betreuung zu führen, § 1816 Abs. 2 S. 1 BGB. Auch im Übrigen muss der Betreuer den Wünschen des Betreuten entsprechen, § 1821 Abs. 2 4 BGB.  > weiter

    21.04.2023 · Musterformulierungen · Downloads · Schnittstellen und Nebengebiete

    Vorsorgevollmacht

    Mit der Vorsorgevollmacht bevollmächtigt eine Person (Vollmachtgeber) eine andere Person (Bevollmächtigter), in bestimmten Situationen alle oder bestimmte Aufgaben für ihn zu erledigen §§ 164 ff. BGB. Der Bevollmächtigte vertritt den Vollmachtgeber im Willen, d. h., er entscheidet anstelle des nicht mehr entscheidungsfähigen Vollmachtgebers. Das Verhältnis zwischen Vollmachtgeber und Bevollmächtigtem (sog. Auftrag) bestimmt sich nach §§ 662 ff. BGB. Es wird unterschieden zwischen der ...  > weiter

    20.04.2023 · Downloads allgemein · Downloads · Prozessrecht

    FK-05.2023_(Einstweilige) Einstellung der Zwangsvollstreckung

    Bei einem unbestimmten Titel, bei dem auf die zugrunde liegende Forderung gezahlt worden ist, ist die Wahl des richtigen Rechtsmittels schwierig. Das Muster zeigt eine (einstweilige) Einstellung der Zwangsvollstreckung  > weiter

    20.04.2023 · Downloads allgemein · Downloads · Prozessrecht

    Fk-05.2023_Vollstreckungs- und Titelgegenklage

    Bei einem unbestimmten Titel, bei dem auf die zugrunde liegende Forderung gezahlt worden ist, ist die Wahl des richtigen Rechtsmittels schwierig. Das Muster zeigt eine Vollstreckungs- und Titelgegenklage  > weiter

    21.02.2023 · Downloads allgemein · Downloads · Schnittstellen und Nebengebiete

    Glaubhaftmachung

    Glaubhaftmachung bei einstweiligen Anordnungen: Der Anordnungsanspruch und der Anordnungsgrund sind gem. § 31 FamFG glaubhaft zu machen. Möglich ist eine eidesstattliche Versicherung. Da die Versicherung an Eides statt ihre Fähigkeit zur Glaubhaftmachung dadurch gewinnt, dass die Abgabe einer vorsätzlich oder fahrlässigen eidesstattlichen Versicherung gem. §§ 156, 161 StGB als Vergehen strafbar sind, bietet es sich an, dies in der Einleitung deutlich zu machen z. B. wie ...  > weiter

    21.02.2023 · Downloads allgemein · Downloads · Schnittstellen und Nebengebiete

    Zuständigkeit der Familiengerichte in Gewaltschutzsachen

    In der Praxis bereitet das Verfahren über Gewaltschutzsachen immer wieder Probleme. Irritierend ist in der Praxis, dass sämtliche Gewaltschutzverfahren sachlich beim Familiengericht angesiedelt sind, § 111 Nr. 6 FamFG. Dazu folgende Übersicht:  > weiter

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