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  • 22.05.2024 · Checklisten · Downloads · Schnittstellen und Nebengebiete

    Folgen aus BVerfG (9.4.24, 1 BvR 2017/21)

    Das BVerfG hat entschieden, dass § 1600 Abs. 2 Alt. 1, Abs. 3 S. 1 BGB mit Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG unvereinbar ist. Bis zum 30.6.25 muss der Gesetzgeber eine verfassungskonforme Regelung einführen. Es ging darum, ob ein leib­licher, aber nicht rechtlicher Vater trotz einer sozial-familiären Beziehung des Kindes zu (s)einem rechtlichen Vater zur Elternstelle werden kann. Die Übersicht zeigt die Folgen aus dieser Entscheidung.