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  • 22.05.2023 · Downloads allgemein · Downloads · Schnittstellen und Nebengebiete

    Musterformulierung_Vaterschaftsfeststellungsantrag

    Eine Vaterschaftsanerkennung ist nicht mehr möglich, wenn die Mutter stirbt, bevor sie dieser zustimmt. Das hat das OLG Bamberg (26.1.23, 1 W 67/22) entschieden. Nach Ansicht des OLG Bamberg können Vater und Kind im Fall des Todes der Mutter vor der Zustimmung zur Vaterschaftsanerkennung daher nur ein Vaterschaftsfeststellungsverfahren durchführen. Da die Mutter verstorben ist, wird sie im Rubrum nicht aufgeführt, weil sie keine Beteiligte ist. Ihr Versterben ist aber im Sachverhalt zu erwähnen. Alternativ kann sie im Rubrum mit dem Zusatz: „verstorben am ...“ angegeben werden