18.07.2023 · Musterformulierungen · Downloads · Versorgungsausgleich
Ausgleich eines fondsgebundenen Anrechts: So lautet der Tenor richtig
Der Tenor der externen Teilung eines fondsgebundenen Anrechts mit garantierter Mindestleistung in die gesetzliche Rentenversicherung als Zielversorgung lautet wie folgt: Erläuterung: Bei fondsgebundenen Anrechten können die Versorgungsträger auch (statt eines Kapitalbetrags) die Fondsanteile zur Bezugsgröße und damit zum Teilungsgegenstand im VA bestimmen. Um die Halbteilung zu wahren, sind die Wertveränderungen zwischen Ehezeitende und Rechtskraft der Entscheidung zu beachten. Bei externer Teilung eines fondsgebundenen Anrechts kann auch der Kapitalbetrag, den der Träger der Quellversorgung an den Zielversorgungsträger zahlen muss, im Tenor in Form von Fondsanteilen lauten.
Möchten Sie diese Arbeitshilfe jetzt herunterladen?
Kostenloses FK Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,30 € mtl.
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig