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  • 18.07.2023 · Musterformulierungen · Downloads · Versorgungsausgleich

    Ausgleich eines fondsgebundenen Anrechts: So lautet der Tenor richtig

    Der Tenor der externen Teilung eines fondsgebundenen Anrechts mit garantierter Mindestleistung in die gesetzliche Rentenversicherung als Zielversorgung lautet wie folgt: Erläuterung: Bei fondsgebundenen Anrechten können die Versorgungsträger auch (statt eines Kapitalbetrags) die Fondsanteile zur Bezugsgröße und damit zum Teilungsgegenstand im VA bestimmen. Um die Halbteilung zu wahren, sind die Wertveränderungen zwischen Ehezeitende und Rechtskraft der Entscheidung zu beachten. Bei externer Teilung eines fondsgebundenen Anrechts kann auch der Kapitalbetrag, den der Träger der Quellversorgung an den Zielversorgungsträger zahlen muss, im Tenor in Form von Fondsanteilen lauten.