20.08.2019 · Checklisten · Downloads · Versorgungsausgleich
Bewertung von Anrechten kommunaler Wahlbeamter
Kommunale Wahlbeamte stehen in einem Beamtenverhältnis auf Zeit. Bei der zeitratierlichen Bewertung ihrer Versorgungsanrechte ist von einer Gesamtdienstzeit bis zum Ende der Wahlperiode auszugehen, die im Zeitpunkt der Entscheidung läuft. Hat sich die Dienstzeit nach Erlass der Entscheidung über den VA dadurch verlängert, dass der Beamte wiedergewählt worden ist, kann dies in einem Abänderungsverfahren erfasst werden. Dazu folgende Checkliste.
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