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  • · Fachbeitrag · Aktuelle Gesetzgebung

    Neuregelung der Verbraucherinsolvenz

    | Nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat kurz vor Weihnachten die Reform des Verbraucherinsolvenzverfahrens beschlossen. Das Gesetz wurde nach Redaktionsschluss aber noch im Dezember 2020 im BGBl. verkündet und tritt rückwirkend zum 1.10.20 in Kraft. |

     

    Das Gesetz sieht eine Verkürzung der Restschuldbefreiung in Insolvenzverfahren von sechs auf drei Jahre vor: Verbraucher sind damit unter bestimmten Voraussetzungen früher als bisher von nicht erfüllten Verbindlichkeiten gegenüber ihren Gläubigern befreit. Dies soll ihnen die Chance auf einen zügigen wirtschaftlichen Neuanfang nach der Insolvenz geben.

     

    MERKE | Damit auch die profitieren, die durch die Coronapandemie in finanzielle Schieflage geraten sind, gilt das Gesetz rückwirkend für alle ab dem 1.10.20 beantragten Insolvenzverfahren. Für Anträge, die zwischen dem 17.12.19 und dem 30.9.20 gestellt wurden, gibt es eine Übergangsregelung. FMP wird weiter berichten, welche Möglichkeiten die Rechtsprechung dem Gläubiger eröffnet, trotz Insolvenz und Wohlverhaltens seine Forderung ganz oder teilweise zu sichern und Befriedigung zu erlangen.

     
    Quelle: Ausgabe 01 / 2021 | Seite 2 | ID 47047221