· Fachbeitrag · Aktuelle Gesetzgebung
Sammelklage auf den Weg gebracht
| Kommt nach der (nationalen) Musterfeststellungsklage jetzt die europäische Sammelklage? Die EU-Kommission hat dies am 11.4.18 mit dem Gesetzespakt „New Deal for Consumers“ auf den Weg gebracht (COM(2018) 184). |
Ziel der EU-Kommission ist eine Überarbeitung der Richtlinie über Unterlassungsklagen (RL 2009/22/EG). Danach sollen eingetragene qualifizierte Verbraucherschutzverbände nicht nur ‒ wie bisher ‒ Unterlassungsklagen im Sinne des Verbraucherschutzes erheben dürfen, sondern zusätzlich im Wege der Sammelklage den aus der beanstandeten Praxis erwirtschafteten Umsatz als Spiegelbild des Verbraucherschadens herausverlangen dürfen. Das Pikante: Eine konkrete Beauftragung durch einzelne Verbraucher soll nicht erforderlich sein.
MERKE | Ist der Schaden zu individuell, soll die Sammelklage auch als Feststellungsklage zum Haftungsgrund ausgestaltet werden können. Wer heute „pokert“, eine möglicherweise wettbewerbswidrige Praxis fortzusetzen, geht also ein höheres Risiko ein. |