08.10.2015 · Fachbeitrag · Bereicherungsrecht
Wer vollmachtslos handelt, ist Bereicherungsschuldner
| Führt eine Bank versehentlich einen Zahlungsauftrag aus, den ein ehemals Kontobevollmächtigter erteilt hat nachdem dessen Kontovollmacht ihr gegenüber bereits widerrufen worden war, vollzieht sich der bereicherungsrechtliche Ausgleich nach § 812 Abs. 1 S. 1 Fall 2 BGB (Nichtleistungskondiktion zwischen ihr und dem Zahlungsempfänger. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses FMP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 18,60 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig