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  • · Fachbeitrag · Corona-Krise

    Gutscheinlösung auch bei Pauschalreisen

    | Veranstaltern und Betreibern von Freizeit- und Kultureinrichtungen hat der Gesetzgeber bereits im Mai 2020 mit der sog. „Gutscheinlösung“ unter die Arme gegriffen, um die wirtschaftlichen Folgen der Covid-19-Pandemie abzumildern (FMP 20, 117). Auch die deutsche Reisebranche fürchtet erhebliche Liquiditätsabflüsse, die zahlreiche Unternehmen in die Insolvenz treiben können. Seit dem 11.7.20 können sie daher auch für abgesagte Pauschalreisen Gutscheine anbieten. Reiseveranstalter und ihre Rechtsdienstleister sollten wissen, welche Möglichkeiten sich öffnen, um ihre Liquidität zu verbessern und Reisende, welche Rechte sie haben. |

    1. Die Covid-19-Pandemie Regelungen

    In Art. 240 §§ 1 bis 5 EGBGB finden sich bereits Sonderregelungen anlässlich der Covid-19-Pandemie in Form

    • eines Leistungsverweigerungsrechts für Verbraucher und Kleinunternehmen bei wesentlichen Dauerschuldverhältnissen,