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  • · Fachbeitrag · Europarecht

    Entschädigung nach Fluggastrechteverordnung wird verbessert

    | Das Europäische Parlament hat am 5.2.14 Vorschläge der EU-Kommission unterstützt, wonach Flugreisende künftig mehr Recht erhalten sollen und darüber hinausgehende Vorschläge gemacht. |

     

    Checkliste / Das Wichtigste in Kürze

    Die neue Verordnung sieht im Entwurf vor:

     

    • Fluggesellschaften sollen dazu verpflichtet werden, ihre Gäste regelmäßig und so früh wie möglich über die Umstände und den Grund ihres verspäteten oder annullierten Fluges zu informieren, in jedem Fall spätestens 30 Minuten nach der planmäßigen Abflugzeit.
    • Die Beschwerdemöglichkeiten sollen verbessert werden, damit Fluggäste ihre Rechte einfordern können.
    • Bei Flügen unter 1.500 km soll bereits bei einer Verspätung von mehr als drei Stunden eine Entschädigung von 300 EUR fällig werden, zwischen 1500 und 3500 km von 400 EUR für die gleiche Verspätung und bei mehr als 3.500 km sollen bei mehr als sieben Stunden 600 EUR fällig sein. Die Kommission hatte als Grenze fünf und neun Stunden vorgeschlagen.
    • Die Airlines sollen für bis zu fünf Nächte ein Hotel bezahlen oder 125 EUR pro Nacht für selbst gesuchte Unterkünfte. Die EU-Kommission hatte drei Nächte und 100 EUR vorgeschlagen.
    • Reisegepäck soll nach 15 Tagen als endgültig verloren gelten (Entschädigung: 1300 EUR).
    • Anders als die Kommission vorgeschlagen hat, sollen technische Defekte als Grund nicht zum Wegfall der Entschädigung führen, wohl aber witterungsbedingte Verspätungen. Damit sollen die „außergewöhnlichen Umstände“ näher konkretisiert werden. Ausdrücklich soll hierbei die bisherige Rechtsprechung aufgegriffen werden.
     

    Das abschließende Wort hat nun der Rat, der sich aufgrund des Mitbestimmungsrechts des Parlaments mit diesem einigen muss. Eine solche Einigung soll noch vor der Europawahl am 21.5.14 erreicht werden. FMP wird berichten.

    Quelle: Ausgabe 03 / 2014 | Seite 42 | ID 42531080