08.10.2015 · Fachbeitrag · Maklervertrag
Kausalitätsvermutung hat Grenzen
| Ist zwischen dem Nachweis eines Interessenten und dem Hauptvertragsschluss mehr als ein Jahr vergangen, ist der Kausalitätsnachweis nicht mehr zu vermuten. Vielmehr muss der Kausalitätsnachweis vom Makler vollständig geführt werden (§ 286 ZPO). |
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