15.07.2009 | Aktuelle Gesetzgebung
Änderung der Zahlungsverzugsrichtlinie wird vorbereitet
Die EU Kommission ist der Auffassung, dass Unternehmen und Behörden ihre Rechnungen über erhaltene Waren oder Dienstleistungen normalerweise nicht direkt, sondern zu einem auf dem Liefervertrag oder der Rechnung angegebenen Termin begleichen. Oft zahlten sie jedoch später als vereinbart, was bei Lieferanten zu finanzieller Unsicherheit und Engpässen führen könne, insbesondere auch bei mittelständischen Unternehmen (s.u., S. 110). Nach den europäischen Rechtsvorschriften (Richtlinie 2000/35/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29.6.00 zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr - Zahlungsverzugsrichtlinie) haben Unternehmen das Recht, in solchen Fällen einen Verzugszins zu berechnen. Bei Geschäften mit Verbrauchern besteht diese Möglichkeit nicht.
Die EU-Kommission will mit verschiedenen Vorschlägen diesen Zustand ändern:
- Behörden sollen ihre Rechnungen innerhalb von 30 Tagen begleichen müssen oder einen Pauschalausgleich in Höhe von 5 Prozent der Vertragssumme plus Verzugszins zahlen.
- Unternehmen sollen das Recht erhalten, sowohl einen Verzugszins als auch die Erstattung etwaiger Beitreibungskosten zu verlangen.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses FMP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 18,60 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig