14.03.2008 | Aktuelle Gesetzgebung
So sind Sie für die aktuellen Änderungen im Mahnverfahren bestens gerüstet
von Dipl.-Rechtspfleger Uwe Salten und Dipl.-Rechtspfleger Stefan Künne, beide Hagen
Das Jahr 2008 wird für alle spannend, die Mahnverfahren betreiben wollen. Der folgende Beitrag fasst die wichtigsten Neuerungen zusammen.
Zentrale Mahngerichte
Inzwischen ist das automatisierte gerichtliche Mahnverfahren in allen Bundesländern bei Zentralen Mahngerichten im praktischen Einsatz. Von einigen Ländern wurden sogar über die Landesgrenzen hinaus gehende Zuständigkeiten vereinbart. Zuständig sind zur Zeit folglich:
Checkliste: Die zuständigen Mahngerichte |
Für Anträge in ... | ... ist zuständig | Baden-Württemberg | AG Stuttgart | Bayern | AG Coburg | Berlin | AG Wedding – Zentrales Mahngericht Berlin-Brandenburg – | Brandenburg | AG Wedding – Zentrales Mahngericht Berlin-Brandenburg – | Bremen | AG Bremen | Hamburg | AG Hamburg – Gemeinsames Mahngericht der Länder Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern – | Hessen | AG Hünfeld | Mecklenburg- Vorpommern | AG Hamburg – Gemeinsames Mahngericht der Länder Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern 8– | Niedersachsen | AG Uelzen – Zentrales Mahngericht - | Nordrhein-Westfalen | AG Hagen – ZEMA I – (für Anträge in den OLG-Bezirken Hamm und Düsseldorf) AG Euskirchen – ZEMA II – (für Anträge im OLG-Bezirk Köln) | Rheinland-Pfalz | AG Mayen – Gemeinsames Mahngericht der Länder Rheinland-Pfalz und Saarland – | Saarland | AG Mayen – Gemeinsames Mahngericht der Länder Rheinland-Pfalz und Saarland – | Sachsen | AG Aschersleben – Gemeinsames Mahngericht der Länder Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen – | Sachsen-Anhalt | AG Aschersleben – Gemeinsames Mahngericht der Länder Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen – | Schleswig-Holstein | AG Schleswig – Mahnabteilung – | Thüringen | AG Aschersleben – Gemeinsames Mahngericht der Länder Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen (soweit elektronische Antragstellung) bzw. die örtlichen AG in Thüringen (bei Verwendung von Antragsformularen) | |
Nur in Thüringen ist also jetzt noch – neben den elektronischen Antragsformen beim AG Aschersleben – die Nutzung des „alten“ 5-fach-Durchschreibe-Mahnbescheidsantrags für das konventionelle Mahnverfahren bei den örtlichen AG zulässig. Die Nutzung des konservativen Antragsvordrucks soll für gewöhnliche Antragsteller voraussichtlich noch bis zum 31.12.08 zulässig bleiben, soweit andere Gesetze (s.u.) nichts Gegenteiliges besagen.
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