13.06.2008 | Mahnverfahren
Ab 1.7.08: Kennziffer als Ausfüllerleichterung für registrierte Inkassodienstleister
Am 1.7.08 tritt das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) in Kraft. Ab diesem Tag dürfen registrierte Inkassodienstleister ihre Mandanten auch als Prozessbevollmächtigte im gerichtlichen Mahnverfahren vertreten.
Elektronischer Datenaustausch
Wer hierzu am elektronischen Datenaustausch (EDA) – per Diskette oder online – teilnehmen will, muss einen Zulassungsantrag bei den Mahngerichten stellen (Muster demnächst in „Forderungsmanagement professionell“). Wer aber nicht sofort die Voraussetzungen der EDA-Teilnahme erfüllt oder die ggf. notwendigen Investitionen (Software, Signaturkarte, Kartenlesegerät) scheut, kann seine Mahnbescheidsanträge entweder auf dem amtlichen Formular (Stand: 1.5.07) oder mit dem Barcode-Mahnbescheidsantrag den Online-Mahnantrag stellen (www.online-mahnantrag.de; vgl. FMP 08, 69). Die Eintragung des registrierten Inkassodienstleisters erfolgt dann entweder in Klarschrift in dem entsprechenden Formularbereich oder – als Ausfüllerleichterung – in verschlüsselter Form mit einer Kennziffer. Die Klarschrifteintragung muss mit dem neuen Anredemerkmal „8“ entsprechend folgendem Muster erfolgen:
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