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  • 15.01.2009 | Aktuelle Gesetzgebung

    So wirkt sich die GmbH-Reform
    auf das Forderungsmanagement aus

    Das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen ist am 1.11.08 in Kraft getreten (MoMiG, BGBl. I 08, 2026). Es reformiert das GmbH-Recht in bisher nicht gekanntem Umfang. Der Beitrag zeigt die wichtigsten Auswirkungen auf das Forderungsmanagement.  

     

    Mindeststammkapital

    Die Reform betrifft zunächst die Ausstattung der GmbH mit Mindestkapital, also die Frage nach der formalen Bonität. Wurde ursprünglich diskutiert, das Stammkapital auf 10.000 EUR abzusenken, hat sich der Gesetzgeber letztendlich entschieden, es bei dem bisherigen Stammkapital von 25.000 EUR zu belassen. Neu ist aber, dass ein Gesellschafter nun mehrere Stamm-anteile haben kann. Grundvoraussetzung war hierfür, dass die Stammanteile nur noch eine Mindestgröße von 1 EUR haben müssen.  

     

    Praxishinweis: Soweit das Inkassounternehmen oder die Rechtsanwaltskanzlei als GmbH geführt wird, sollte dieser Umstand bei der nächsten notariell zu beurkundenden Änderung genutzt werden, um die Stammanteile der eigenen GmbH umzustellen und so verkehrsfähiger zu machen. Die Anteile müssen dann zugleich durchnummeriert werden.