· Fachbeitrag · Insolvenz
So gehen Sie nach der Insolvenz des Gegners vor
| Der Gläubiger kann den wegen einer Insolvenzforderung geführten und durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners unterbrochenen Rechtsstreit nach dem BGH (3.7.14, IX ZR 261/12, Abruf-Nr. 142320 ) erst aufnehmen, wenn die Forderung im Insolvenz-verfahren angemeldet, geprüft worden und bestritten geblieben ist. |
Checkliste / Das müssen Sie bei einer Insolvenz des Beklagten wissen |
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Quelle: Ausgabe 02 / 2015 | Seite 19 | ID 43162967