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  • 19.05.2008 | Gläubigertaktik

    So machen Sie Absonderungsrechte geltend

    von Dipl.-Rechtspfleger Peter Mock, Koblenz, Lehrbeauftragter an der Universität und FH Trier

    Im FMP 08, 60, haben wir dargestellt, wann ein Absonderungsrecht entsteht und wie dies die Befriedigungschancen in der Insolvenz des Schuldners erhöht. Im Folgenden stellen wir dar, wie Sie das Absonderungsrecht in 6 Schritten erfolgreich geltend machen.  

     

    Schritt 1: Prüfen Sie, ob ein Absonderungsrecht besteht

    Sobald Sie von der Insolvenz eines mit Ihnen in vertraglicher Hinsicht verbundenen Schuldners erfahren, durchforsten Sie Ihre Unterlagen nach möglichen Absonderungsrechten. Beachten Sie: Sie können sich insoweit bereits frühzeitig vertraglich absichern (s. FMP 08, 60)!  

     

    Schritt 2: Prüfen Sie die wirksame Begründung des Rechts

    Die Regelungen zum Absonderungsrecht haben zum Ziel, dass Gläubiger bevorrechtigt gegenüber allen anderen Insolvenzgläubigern ganz oder ggf. teilweise befriedigt werden. Daran schließt sich die Frage an, ob der Gläubiger tatsächlich hierzu berechtigt ist. Insofern müssen die Verhältnisse, die zu einem Absonderungsrecht führen, zuvor sorgfältig durch den Gläubiger geprüft werden.