12.01.2011 | Kurz berichtet
Doch kein Fiskusprivileg im Insolvenzrecht
Die ursprünglich im Haushaltsbegleitgesetz 2011 vorgesehene Regelung, in § 96 Abs. 3 InsO-E eine erleichterte Aufrechnung von Ansprüchen aus dem Steuerverhältnis durch die zuständigen Finanzämter einzuführen, ist im Gesetzgebungsverfahren wieder gestrichen worden (Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses BT-Drucksache 17/3406, S. 29). Der Gesetzgeber akzeptiert damit erneut - nachdem er bereits in den letzten Jahren eine Privilegierung der Sozialversicherungsträger nicht durchsetzen konnte-, dass in der Insolvenz dem Grundsatz der Gleichbehandlung umfassende Geltung zu verschaffen ist.
In der Praxis wird dieser Grundsatz allerdings durch Sicherungsrechte vielfach durchbrochen. Es bleibt daher Aufgabe des Forderungsmanagements, die Frage von Sicherheiten bereits mit dem Vertragsabschluss zu klären.