15.03.2011 | Kurz berichtet
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Im Auftrag des Bundesbauministeriums haben die Bielefelder Wissenschaftler Jacoby und Markus eine Studie zu Mietnomadenfällen erarbeitet und am 7.2.11 in Berlin vorgestellt. Die Studie hatte allerdings keine quantitative Feststellung der Gesamtfälle zur Aufgabe, sondern lediglich eine qualitative Untersuchung, sodass weiter unklar bleibt, wie viele dieser Fälle es in Deutschland tatsächlich pro Jahr gibt. Während die einen nur von wenigen Tausend Fällen ausgehen, sehen andere mindestens 15.000 Fälle jährlich. Aufschlussreicher sind die Ergebnisse an anderer Stelle: Nach der Studie prüfen 2/3 der Vermieter die Einkommenssituation ihrer künftigen Mieter nicht oder nur unzureichend. Dies überrascht, wenn man bedenkt, dass sich der (weitere) Mietausfallschaden, die - im Regress nur selten zu realisierenden - Kosten für den Zahlungs- und Räumungsprozess sowie die nachfolgende Räumungsvollstreckung sehr schnell in den fünfstelligen Bereich entwickeln. Selbst für den privaten Vermieter ist es möglich, vom künftigen Mieter eine Schufa-Auskunft (aktuelle Selbstauskunft), einen Einkommensnachweis oder Informationen zum vorherigen Mietverhältnis zu erbitten.
Die Bundesregierung hat in ihrer Koalitionsvereinbarung festgelegt, dass sie gegen das Mietnomadentum vorgehen will. Taten sind der Ankündigung bisher allerdings nicht gefolgt, wenngleich diskutiert wird, dem Vermieter schon bei der Nichtzahlung der Mietkaution ein Kündigungsrecht zu geben und die „Berliner Räumung“ (der Vermieter lagert alles selbst ein) gesetzlich zu verankern. Angesichts der gesetzlichen Möglichkeit, die Kaution in Raten zu zahlen, § 551 Abs. 2 BGB, ist der besondere Kündigungsgrund mit der Mietkaution zwei Monate in Rückstand zu sein, kaum hilfreich, da der Schuldner dann ggf. schon mehrere Monate in der Wohnung ist. Tatsächlich notwendig wäre eine nachhaltige Verfahrensbeschleunigung bei Räumungsklagen, d.h. eine prozess-rechtliche statt einer materiell-rechtlichen Lösung (so auch Drasdo, NJW-Spezial 11, 33).
Praxishinweis |
Insbesondere für Rechtsanwälte und Inkassounternehmen und die mit ihnen verbundenen Auskunfteien eröffnet sich hier ein Feld für eine qualifizierte (Rechts-)Dienstleistung im Vorfeld von Vertragsabschlüssen. Der Beratungsbedarf für Vermieter im Hinblick auf die Notwendigkeit und die praktische Durchführung von Bonitätsprüfungen liegt auf der Hand. |